Berufstätigkeit und Kinderbetreuung
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Kinderbetreuung am Hochrhein
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Berufstätigkeit und Kinderbetreuung

Ein besonders hohes Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit tragen alleinerziehende Mütter. Dies muss nicht so sein. Kinder und Beruf lassen sich miteinander verbinden, sofern es ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuung und familiengerechten Arbeitsplätzen gibt. Hieran mangelt es jedoch.

Seit dem 1. Januar 2005 gilt bundesweit das Tagesbetreuungsausbaugesetz. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind danach verpflichtet, bis spätestens 2010 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren zu verwirklichen, sofern die Eltern erwerbstätig, in Ausbildung oder in Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung sind oder deren Wohl ohne Tagesbetreuung nicht gewährleistet ist. Dies gibt Anlass zu einem gewissen Optimismus. Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist in Baden-Württemberg höher als in anderen Bundesländern. Dies gilt auch für einige ländliche Landkreise, leider jedoch nicht für die Landkreise des Hochrheins.

Hilfestellungen bei der Eingliederung alleinerziehender Mütter in den Arbeitsprozess gibt auch der zuständige Leistungsträger nach dem SGB II. Im Allgemeinen erfolgt dies in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Jugendamt. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 16 Abs.2 Nr.1 SGB II.

Auf der linken Seite habe ich einige nützliche Links zum Thema Kinderbetreuung zusammengestellt.