Arbeitslos, was tun?
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Der Weg vom Antrag zum Urteil

Sofern eine Behörde eine Entscheidung getroffen hat, muss dies nicht zwingend hingenommen werden. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, sich gegen hoheitliche Entscheidungen zur Wehr zu setzen. Einen Überblick über das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren findet sich hier.

Sollte auch nach Erhebung des Widerspruchs die Behörde nicht bereit sein, ihre Entscheidung zu korrigieren, kann der Widerspruchsbescheid im gerichtlichen Verfahren überprüft werden. Wer sich für die Einzelheiten dieses Verfahrens interessiert, kann sich hier über das sozialgerichtliche Verfahren informieren.

Aktuelle Informationen über Gerichtsurteile zum Thema Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe finden sich in der Gerichtsdatenbank von Tacheles e.V.. Die höchstrichterliche Rechtsprechung dient der Vereinheitlichung des Rechts. Für den Bereich des Sozialrechts sind die Urteile des Bundessozialgerichts maßgebend. Einen außerordentlich informativen Überblick über die deutsche Sozialrechtsprechung aber auch über viele andere Fragen rund um das sozialgerichtliche Verfahren bietet die Website von sozialgerichtsbarkeit.de

Zuständig für sozialgerichtliche Klagen gegen Entscheidungen der Leistungsträger aus den Landkreisen Lörrach und Waldshut ist das Sozialgericht Freiburg. In zweiter Instanz entscheidet dasLandessozialgericht Baden-Württemberg. Gegen Entscheidungen des Landessozialgerichts kann man in bestimmten Fällen Revision beim Bundessozialgericht einlegen.