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Grundsatz

Die für die Gewährung staatlicher Leistung zuständigen öffentlichen Stellen haben per Gesetz eine umfassende Beratungspflicht. Die Wirklichkeit sieht leider nicht selten anders aus. Die Leistungsträger sind zu einer sparsamen Haushaltsführung verpflichtet. Dies ist fatal, da auf diese Weise eine unparteiische Beratung nicht gewährleistet ist. Es findet nicht selten keine oder allenfalls eine sehr einseitige und Aufklärung über die Rechte und den Leistungskatalog statt. Daher ist es wichtig, dass sich die Betroffenen vernetzen, über Selbsthilfegruppen diese Lücke schließen und öffentlichen Druck ausüben.

Auf der linken Seite finden Sie einige Informationen über Hilfsangebote, die Betroffenen zur Verfügung stehen.