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Tipps zum Thema Arbeitslosigkeit

Der Arbeitgeber hat gekündigt. Das selbstständig geführte Unternehmen hat sich als nicht gewinnträchtig erwiesen. Die Folge ist Arbeitslosigkeit. Nun gilt es, das Leben neu zu organisieren. Zunächst muss die Frage der Sicherstellung des Lebensunterhalts geklärt werden. Sodann müssen Strategien entwickelt werden, wie diese Lebensituation langfristig gemeistert und nach Möglichkeit überwunden werden kann.

Für die Zeit der Arbeitslosigkeit stehen dem Betroffenen im Allgemeinen Transferleistungen des Staates zu. Die maßgeblichen Normen hierfür finden sich im Sozialgesetzbuch III sowie im Sozialgesetzbuch II.

Neben Geldleistungen sehen diese Gesetze auch ein umfangreiches Angebot an Förderungsmaßnahmen vor. So finden sich ein Überblick über die Förderleistungen des Arbeitsamts aufgelistet unter § 3 SGB III. Wichtig ist zu erwähnen, dass einige, aber keineswegs alle diese Leistungen den Bezug von Arbeitslosengeld voraussetzen. Einen entsprechenden Überblick über das Leistungsangebot des SGB II enthalten u.a. § 4 SGB II sowie § 16 SGB II.

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